CORONA INFO - UPDATE MAI 2022 


Ab Sonntag, 1. Mai 2022, treten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Im Folgenden die Details. 

Abschaffung der Green-Pass-Pflicht: Ab Sonntag, 1. Mai 2022, benötigen die Gäste in keinem Bereich der Gastronomie und Beherbergung mehr einen Green Pass.

Gastronomiebetriebe: Bereits seit Anfang April benötigen die Gäste für die Konsumation in den Außenbereichen der Gastronomiebetrieb keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, wird dieser auch nicht mehr für die Konsumationen in den Innenräumen benötigt.

Beherbergungsbetriebe: Seit Anfang April  benötigen auch die Gäste für die Beherbergung, Verpflegung und für Beautyanwendungen keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, entfällt nun auch die Verpflichtung zum Vorweisen des Green Pass für die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen.

Maskenpflicht: Mit Sonntag, 1. Mai 2022, fällt grundsätzlich die Maskenpflicht in den Innenräumen. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch weiterhin in allen öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen empfohlen.  

Die Gäste der Gastronomiebetriebe müssen somit beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei jeder Bewegung im Lokal, zum Beispiel zu den Toiletten, nicht mehr verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Beherbergungsbetrieben gilt somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keine generelle Maskenpflicht mehr in den Innenbereichen.

FFP2-Masken - Bis Mittwoch, 15. Juni 2022, besteht weiterhin die Verpflichtung, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine FFP2-Maske zu tragen.


Ab Sonntag, 1. Mai 2022, muss das digitale Einreiseformular nicht mehr für die Einreise nach Italien ausgefüllt werden.

Für die Einreise nach Italien aus allen Staaten der Welt gilt von Sonntag, 1. Mai 2022, bis Dienstag, 31. Mai 2022, Folgendes:

3G-Nachweispflicht: Bei der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen, aus der eine der folgenden Bedingungen hervorgeht:

·  vollständig geimpft: 2 Impfdosen – 9 Monate Gültigkeit, 3 Impfdosen – unbegrenzte Gültigkeit

·  genesen: nicht länger als 6 Monate von Covid-19 genesen

·  getestet: PCR-Test 72 Stunden, Antigentest 48 Stunden

Die Bescheinigungen müssen in mindestens einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Deutsch. Wurde die Bescheinigung nicht in einer der fünf angegebenen Sprachen ausgestellt, so ist dieser eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.


Wenn die einreisende Person keine Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten:

·  Isolationspflicht: sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.

·  Covid-19-Test: Durchführung eines Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.

·  Meldung Sanitätsbetrieb: Die Einreise ist beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes über dieses Formular zu melden.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, befreit.



Wir freuen uns, Sie bald begrüßen zu dürfen - Ihre Familie Wunderer samt Team

Camping Residence Sägemühle 

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